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Öffentliches Immobilienrecht

Öffentliches Immobilienrecht

Dieser Rechtsbereich umfasst das Vergaberecht, das heißt Verträge für Bauaufträge sowie für Aufträge zur Lieferung von Waren und Erbringung von Dienstleistungen zwischen staatlichen Stellen und privaten Akteuren. Komplexe föderale Rechtsvorschriften definieren die Bedingungen und Verfahren, die bei Abschluss und Erfüllung dieser Verträge zu beachten sind.

Dieses Recht umfasst auch das Enteignungsrecht, das den von staatlichen Stellen vorgenommenen Erwerb von Gütern, die für die Durchführung von Projekten des allgemeinen Interesses erforderlich sind, betrifft.

Des Weiteren behandelt dieses Recht auch den Staatsbesitz betreffende Rechtsnormen, welche die Regeln definieren, die auf die Nutzung, Verwaltung und Verfügung über allgemein zugängliche Güter Anwendung finden.